I. Allgemein
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend auch „AGB“ genannt) gelten für alle Vertragsverhältnisse, die zwischen
"YUMAKS M" Ltd als Verkäufer (nachstehend „der Verkäufer“ genannt) und dem Käufer entstanden sind. Die Vertragsparteien können Bestimmungen dieser AGB nur anhand einer schriftlichen Vereinbarung der beiden Vertragsparteien (z. B. in einem Kaufvertrag) mit der Folge ändern, ausschließen oder ergänzen, dass die übrigen Bestimmungen der AGB für die Vertragsparteien weiterhin gültig bleiben.
"YUMAKS M" Ltd als Verkäufer (nachstehend „der Verkäufer“ genannt) und dem Käufer entstanden sind. Die Vertragsparteien können Bestimmungen dieser AGB nur anhand einer schriftlichen Vereinbarung der beiden Vertragsparteien (z. B. in einem Kaufvertrag) mit der Folge ändern, ausschließen oder ergänzen, dass die übrigen Bestimmungen der AGB für die Vertragsparteien weiterhin gültig bleiben.
II. Entstehung des Vertragsverhältnisses
1. Aufgrund eines unverbindlichen durch den Verkäufer vorgelegten Angebotes wird der Käufer eine schriftliche Bestellung der Ware abgeben, die nach dem Katalog des Verkäufers bezeichnet wird. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, über die Auftragsbestätigung zu entscheiden, u. zw. auch nur teilweise. Der Kaufvertrag zwischen den Parteien wird aufgrund der Zustellung einer schriftlichen Auftragsbestätigung seitens des Verkäufers an den Käufer abgeschlossen. Als schriftliche Auftragsbestätigung gilt ebenfalls die Einsendung einer Proforma-Rechnung oder eines unterzeichneten Kaufvertrags an den Käufer seitens des Verkäufers.
III. Warenbelege
Die Ware wird dem Käufer aufgrund eines Kaufvertrags geliefert. Handelt es sich um erstes Geschäftsverhältnis, liefert der Verkäufer dem Käufer ebenfalls die "Gebrauchs- und Wartungsanleitung für das Möbel“. Alle Benutzer der Produkte des Verkäufers sind verpflichtet, diese Anleitung zu beachten, andernfalls verlieren sie die Ansprüche aus der Beanstandung der Warenmängel. Bei einem weiteren Warenverkauf ist der Käufer verpflichtet, diese "Wartungsanleitung des Möbels" dem weiteren Käufer zu übergeben, vor allem dem Endkunden (Benutzer). Erfolgt die Warenlieferung im demontierten Zustand, verpflichtet sich der Verkäufer zur Lieferung der entsprechenden Montageanleitungen.
Telefonbestellungen werden nur auf volles Risiko des Käufers erledigt. Alle schriftliche Bestellungen (Brief, Fax, EMail) sind verbindlich. Der Käufer verpflichtet sich, die von ihm bestellte Ware (außer evtl. Beanstandungen) auch im Falle einer vorzeitigen Erfüllung zu beziehen.
IV.Lieferung und Lieferzeit
Die Angabe der Lieferzeit erfolgt nach besten Wissen, jedoch ohne Gewähr. Alle außerhalb des Machtbereiches der Lieferfirma liegenden Tatsachen (Streik, Aussperrung, oder ähnliches) befreien den Verkäufer für die Dauer des Zustandes als höhere Gewalt von der Verpflichtung zur Lieferung. Die Lieferzeit verlängert sich entsprechend. Ist die Lieferzeit überschritten, so kann der Käufer eine angemessene Nachfrist mit der Bestimmung setzen, dass er nach Ablauf der Frist vom Vertrage zurücktritt, nach Ablauf der Frist ist der Käufer zum Rücktritt berechtigt. Des Weiteren sind Entschädigungsansprüche in allen Fällen verspäteter Lieferungen ausgeschlossen.
V. Nichtabnahme der Ware
Die Vertragsparteien haben vereinbart, dass - soweit der Käufer die eingekaufte Ware nicht inner-halb von 21 Tagen nach dem im Kaufvertrag vereinbarten Tag, bzw. nach dem Tag, an dem er schriftlich, per Telefon oder Fax zur Abnahme
produzent: "YUMAKS M" Ltd
ЕИК 204358356
Sv. Konstantin Elena, 47
9006, Varna
Bulgarien
durch den Verkäufer aufgefordert wurde (nachstehend die nicht abgenommene Ware genannt), übernimmt - der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und diese Ware anderweitig verkaufen kann. Dem Käufer entstehen dann keine Ansprüche auf Schadenersatz, z. B. entgangener Gewinn u. ä. Schriftlicher Rücktritt vom Vertrag ist der anderen Vertragspartei zuzustellen. Für die nichtabgenommene Ware nach dem Rücktritt vom Vertrag seitens des Verkäufers ist der Verkäufer berechtigt, eine Vertragsstrafe in der Höhe des angenomenen Vorschusses dem Käufer zu Gerechnen, sonst aber 50 % von dem im Vertrag aufgeführten Wert der nichtabgenommenen Ware.
Erfolgte eine nachfolgende Abnahme der nichtabgenommenen Ware und machte der Verkäufer bislang von seinem Recht auf Rücktritt gemäß dem Vorabsatz nicht Gebrauch, so ist der Verkäufer berechtigt, eine Vertragsstrafe von 1 % aus dem Wert dieser Ware für jeden 21 Tage übersteigenden Verzugstag, mindestens jedoch 100 EUR zu verlangen. Die Vertragsstrafen sind am Tag des Rechnungseingangs zahlbar und fällig und man kann sie der erhaltenen Anzahlung und/oder einer anderen vom Käufer erhaltenen Leistung anrechnen.
VI. Begleichung – Bezahlung der Waren
Falls im Text des Kaufvertrags nichts anderes vorgeschrieben ist, gilt, dass der Käufer verpflichtet ist, die Ware vor ihrer Abnahme zu bezahlen. (Bei bargeldlosen Zahlungen ist der Tag maßgebend, an dem der Betrag auf das Konto des Verkäufers gutgeschrieben wurde). Bei Bestellungen, die in die Fertigung vergeben werden, kann der Verkäufer die Bezahlung eines Vorschusses von mind. 50% des Gesamtwertes der Bestellung verlangen. Die abgestimmte Lieferfrist wird ab Gutschrift des Vorschusses bzw. Bezahlung des ganzen Kaufpreises im Falle der vereinbarten Bezahlung der ganzen Lieferung vor ihrer Abnahme auf das Konto des Verkäufers berechnet. Bei einem Verzug mit der Bezahlung der Rechnung seitens des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, ohne einen vorherigen Hinweis einen Vertragsverzugszins von 0,1% aus dem gesamten Schuldbetrag für jeden Verzugstag zu berechnen. Hiervon bleibt eventueller Anspruch auf Schadenersatz unberührt.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Das Eigentumsrecht zur Ware geht auf den Käufer erst mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises gemäß dem Kaufvertrag über. Die Bezahlung gilt bei der Gutschrift des Betrags auf das Konto des Verkäufers als realisiert. Der Eigentumsvorbehalt zu Gunsten des Verkäufers bleibt auch bei einem Weiterverkauf durch den Käufer an eine Dritte und/oder ihrer eventuellen Weiterverarbeitung durch den Käufer oder Dritte erhalten. Der Käufer verpflichtet sich, seinen Abnehmer hiermit vertraut zu machen.
VIII. Mängelrügen, Garantiefristen
Bei allen Sendungen hat der Käufer unmittelbar nach dem Erhalt die Richtigkeit der gelieferten Positionen, ihre Vollständigkeit und eventuell offensichtliche entstandene Transportschäden zu untersuchen. Die ermittelten Mängel sind im Lieferschein zu bemerken und durch das Transportunternehmen zu bestätigen, andernfalls werden sie nicht anerkannt. In dem Fall, dass der Käufer eine andere Verpackung wünscht, um die Ladenorm beim Transport und bei der Lagerung zu erhöhen, trägt er das Risiko von Manipulations-, Lagerungs- und Transportschäden.Die übrigen nach dem Auspacken der Ware festgestellten Mängel hat der Käufer sofort schriftlich dem Verkäufer anzuzeigen.
Die Garantie beträgt 1 Jahr und läuft ab dem Datum der Unterschrift des Übergabeprotokols und der Montage des Möbels beim Kunden von unseren Mitarbeitern. Sollen irgendwelche Mängel entstehen, verpflichten wir uns diese zu beseitigen.
Die Gewährleistung ( Die Mängelhaftung ) wird in folgenden Fällen von uns nicht erkannt:
- falls die Montage kundenseits oder von Dritten Personen durchgeführt wird
- falls irgendwelche Änderungen in Konstruktion kundenseits gemacht werden
- wenn die Ware nachweisbar im Widerspruch zur "Gebrauchs- und Wartungsanleitung für das vom Verkäufer gelieferte Möbel" und/oder ungeeignet in bezug auf seine Gebrauchseigenschaften und bestimmungswidrig eingesetzt und/oder nachfolgend eigenwillig angepasst wurde.
Grund der Beanstandung sind ebenfalls nicht geringe Diskrepanzen in Maßen und Farbtönen, die vor allem durch den natürlichen Charakter der eingesetzten Materialien verursacht sind. Mängelhaftung oder Qualitätsgarantie erstreckt sich nicht auf Warenverschleiß, der durch ihre übliche Nutzung verursacht wird.
Alle Erzeugnisse unserer Firma aus dem Punkt " Individuelle Möbel" werden nur individuell auf Anfrage hergestellt. Sie dürfen nicht zurückgegeben bzw. umgetauscht werden.
IX.Haftung
Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
X. Maßgebendes Recht, Gerichtsstand
1. Das Recht der Bulgarien ist maßgebend. Verwendung des UN-Kaufrechtes über internationalen Wareneinkauf ist ausgeschlossen. Gerichtsstand ist für die beiden Vertragsparteien im Falle der Handelsstreitigkeiten das Kreisgericht in Varna.
XI. Schlussbestimmungen und Gültigkeit
1. Durch die Unterschrift eines Kauf- oder eines ähnlichen Vertrags werden die AGB zwischen den Vertragsparteien wirksam und der Käufer bestätigt, sich mit ihrem Inhalt vertraut gemacht zu haben, mit diesen einverstanden zu sein und diese anzunehmen.